Für alle Schulen gibt es gleiche gesetzliche Vorgaben und verbindliche Richtlinien und Lehrpläne. Dennoch unterscheiden sie sich schon allein durch das konkrete Umfeld und die räumlichen und personellen Gegebenheiten. Jede Schule hat ihr eigenes Profil, entwickelt im Rahmen der staatlichen Vorgaben Ziel- und Qualitätsvorstellungen, die im Schulprogramm, der Grundlage für planvolles, gemeinsames pädagogisches Handeln dokumentiert werden. Das Schulprogramm, das in der Schulkonferenz beraten und verabschiedet wird, spiegelt unsere pädagogischen Grundsätze wieder, enthält verbindliche Vorgaben und Absprachen im Hinblick auf die Unterrichts- und Erziehungsarbeit unserer Schule und gibt Hinweise auf die Richtung für die weitere gemeinsame Arbeit. Es wird ständig fortentwickelt und überprüft. (Siehe: Schule -> Schulprogramm)