Schulprogramm / Schulpflegschaft

Schulprogramm

Das Schulprogramm ist aktuell in Bearbeitung.

Schulpflegschaft

In der Einführung zum Schulmitwirkungsgesetz unseres Landes wird die

„Schule als Ort verantworteten Zusammenwirkens von Personen und Personengruppen ’Eltern – Lehrer – Schüler’ zur Erreichung der auf konkrete Menschen ausgerichteten Bildungsziele“

dargestellt. Im Schulmitwirkungsgesetz wird dieses Zusammenwirken formal geregelt.

Zu Beginn des Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten im Rahmen des ersten Elternabends die/den Vorsitzende/n der Klassenpflegschaft. Die Wahl findet innerhalb der ersten drei Schulwochen statt und ist geheim. Die Amtszeit dauert jeweils ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich.

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen in ihrer ersten Sitzung den Schulpflegschaftsvorsitzenden und seinen Vertreter.

Das sind die Schulpflegschaftsvorsitzenden für das Schuljahr 2019/2020:

Frau Wallrafen

und ihr Vertreter Herr Uhlenbrock

Wahlberechtigt und stimmberechtigt sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Wählbar sind die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern in der Schule und wählt die Elternvertreter/Innen für die Schulkonferenz.